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Neues Ausstellungsverfahren für biometrischer Pass und Identitätskarte

Biometrischer Pass 2010

Einführung:

Ab 1. März 2010 wird nur noch der biometrische Pass 2010 ausgestellt. Die alten Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ende der Ablaufzeit ihre Gültigkeit.

Zuständigkeit/Ort:

Kantonales Passbüro, Kreuzstrasse 2 (2. Stock) in Stans, Tel. 041 618 44 70/71; Internet: www.nw.ch. Für die Erfassung der biometrischen Daten (Gesichtsbild, zwei Fingerabdrücke) ist eine Voranmeldung mit Terminreservierung per Telefon oder im Internet zwingend. Der alte Ausweis ist mitzubringen.

 
Gebühren und GültigkeitGebührenGültigkeit
Pass, ErwachseneFr. 140.-10 Jahre
Pass, Kinder (bis 18 Jahre)Fr. 60.-5 Jahre
Kombi-Angebot (Pass/IDK) ErwachseneFr. 148.-10 Jahre
Kombi-Angebot (Pass/IDK) Kinder (bis 18 Jahre)Fr. 68.-5 Jahre

Die Gebühren sind bei der Antragsstellung zu bezahlen. Zuzüglich wird pro Ausweis das Porto (z. Zt. Fr. 5.- für eingeschriebene Briefsendung) erhoben.


Identitätskarte

Zuständigkeit/Ort:

Ab 1. März 2010: Kantonales Passbüro, Kreuzstrasse 2 (2. Stock) in Stans, Tel. 041 618 44 70/71; Internet: www.nw.ch. Es ist eine Voranmeldung mit Terminreservierung per Telefon oder im Internet zwingend. Der alte Ausweis ist mitzubringen.

Es werden keine biometrischen Daten erfasst.

Gebühren und GültigkeitGebührenGültigkeit
Identitätskarte, ErwachseneFr. 65.-10 Jahre
Identitätskarte, Kinder (bis 18 Jahre)Fr. 30.-5 Jahre

Die Gebühren sind bei der Antragsstellung zu bezahlen. Zuzüglich wird pro Ausweis das Porto (z. Zt. Fr. 5.- für eingeschriebene Briefsendung) erhoben.


Weiterführende Informationen: www.schweizerpass.ch

Dokument Der_neue_biometrische_Pass_2010.pdf (pdf, 75.1 kB)


Datum der Neuigkeit 1. März 2010
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