AmstutzAlte Landleute in Nidwalden
1459 erwarb der Engelberger Hans am Stutze das Nidwaldner Landrecht und zu Beginn des 16. Jahrhunderts erhielt ein Amstutz das Ürterecht von Ennetmoos. Ein Amstutz kaufte sich auch ins Stanser Genossenrecht ein, doch ist diese Linie ausgestorben, ebenso wie eine weitere Ennetmooser Amstutz-Linie, die sich 1662 einkaufte. |