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Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler (inkl. Kindergarten)

Die Klassenlehrperson ist berechtigt, Ihr Kind bis zu zwei zusammenhängenden Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht zu dispensieren. Das begründete Gesuch für solche Kurzabsenzen ist mittels Formulars rechtzeitig der Klassenlehrperson abzugeben. Ab zwei zusammenhängenden Tagen liegt der Zuständigkeitsbereich bei der Schulleitung.

Diese Regelung macht es möglich, dass Kurzurlaube auch unmittelbar vor und nach den Ferien bezogen werden könnten. Seitens der Schule möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass dieser Zeitpunkt zwar günstig erscheinen mag, Sie aber dem Kind damit das spezielle Erlebnis des gemeinsamen Schulschlusses resp. Schulstarts vorenthalten. Wir empfehlen Ihnen daher, von dieser Möglichkeit nur in besonderen und notwendigen Situationen Gebrauch zu machen.

Absenzgesuche bis zu einer Woche bewilligt die Schulleitung. Anschliessend liegt die Kompetenz bei der Schulkommission.

Absenzgesuche für länger dauernde Urlaube müssen durch die Erziehungsberechtigten mindestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Abwesenheit schriftlich und begründet bei der Schulleitung beantragt werden.

Zugehörige Objekte

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