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Wir sind ein Lehrbetrieb!
Wenn Sie sich für den Beruf Kauffrau / Kaufmann interessieren und gerne Erfahrungen in einer Schnupperlehre sammeln möchten, können Sie anhand unserer Ausbildungs-Richtlinien feststellen, ob Sie für eine Ausbildung bei uns in Frage kommen. Folgende Richtlinien gelten für die Auswahl der Lernenden und während der Ausbildung: Ausbildung Kaufmann/Kauffrau bei der Gemeinde Ennetmoos Branche Öffentliche Verwaltung Voraussetzungen für die kaufmännische Grundbildung Die Ausbildung erfolgt im Profil B (Basiswissen), im Profil E (erweiterte Grundbildung) und im Profil M (mit Berufsmatura). Wir bilden in der Regel Lernende im Profil E aus. Die Lernenden müssen
Schulische Voraussetzung für das Profil E ist die abgeschlossene ORS Niveau A mit gutem Notendurchschnitt. Unsere Gemeindeverwaltung, die praktische Ausbildung Wir bieten eine abwechslungsreiche Lehre an. In der Regel werden während den drei Lehrjahren sämtliche Aufgabenbereiche einer Gemeindeverwaltung abgedeckt. In der Gemeindekanzlei arbeiten die Lernenden in einem Büro mit vier Personen. Gutes Zusammenarbeiten, gegenseitiges Unterstützen und ein angenehmes, offenes Arbeitsklima sind uns wichtig. Wir wünschen uns darum im Betrieb ehrliche, fleissige, offene und fröhliche Lernende. Die praktische Ausbildung ist abgestimmt auf den Schul-Stoffplan und den Modelllehrgang Öffentliche Verwaltung. Ausbildungsziele Lehr-AbsolventInnen verfügen über vertiefte theoretische Kenntnisse im Verwaltungsbereich. Sie kennen die betrieblichen und kundenrelevanten Abläufe und die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge. Sie lösen kaufmännische Aufgaben in hohem Grad selbstständig. Sie können sich in Deutsch mündlich und schriftlich einwandfrei ausdrücken und verfügen über gute Kenntnisse in einer zweiten Landessprache und in Englisch. Pflicht-Schulunterricht Der Schulunterricht wird in Stans besucht, im 1. und 2. Lehrjahr zwei Tage pro Woche und im 3. Lehrjahr einen Tag (Profil M immer zwei Tage pro Woche). Überbetriebliche Kurse Die Lernenden besuchen zur Unterstützung vier überbetriebliche Kurse (üK) mit Branchenkundeunterricht, in welchem Branchenthemen und Fachgebiete zusammen mit Experten erarbeitet und repetiert werden. Dauer Die Ausbildung zum Kaufmann und zur Kauffrau dauert drei Jahre. Abschluss Nach bestandener Lehrabschlussprüfung LAP erhalten die Lernenden den eidgenössischen Fähigkeitsausweis als „Kaufmann/Kauffrau erweiterte Grundbildung“. Schulgeld Die Schulgelder werden von der Gemeinde Ennetmoos übernommen. Beiträge an Lehrbücher und Schulmaterial Die Gemeinde Ennetmoos bezahlt sämtliche Schulbücher sowie Schulmaterial ausser bei freiwillig besuchten Kursen. Entschädigung Die Lernenden erhalten pro Kalenderjahr 13 Monatslöhne von gegenwärtig
Versicherungen Die lernende Person ist gemäss Unfallversicherung (UVG) obligatorisch versichert. Die Prämien für die Berufsunfallversicherung übernimmt der Lehrbetrieb. Die Prämien für die Nichtbetriebsunfallversicherung und eine allfällige Krankentaggeldversicherung werden vom Lehrbetrieb und der lernenden Personen je zur Hälfte übernommen. Die Krankenversicherungsprämien tragen die Lernenden. Reisekosten (Schule, üK) Die Reise- und Verpflegungskosten werden vollumfänglich von den Lernenden bezahlt. Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 43 Stunden (5 x 8.6 Std. inkl. Vorholzeit für Weihnachten und Neujahr). Pro Schultag können die Lernenden ebenfalls 8,6 Stunden aufschreiben, d. h. 4,3 Stunden pro Vor- und 4,3 Stunden pro Nachmittag. Die notwendige Zeit zur Teilnahme an der Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie den Probeprüfungen gilt als Arbeitszeit. Die Arbeitszeit ist jeweils auf Ende Lehrjahr auszugleichen. Blockzeit Während der Blockzeit sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend. Bei der Gemeindeverwaltung Ennetmoos gelten folgende Blockzeiten: morgens: 08.00 – 12.00 Uhr nachmittags: 14.00 – 17.00 Uhr Gleitzeit Während der Gleitzeit können Arbeitsbeginn, Mittagspause und Arbeitsende frei gewählt werden, sofern aus betrieblichen Gründen keine Einschränkungen angeordnet werden. Bei der Gemeindeverwaltung Ennetmoos gelten für Lernende folgende Gleitzeiten: morgens: 07.15 – 08.00 Uhr mittags: 12.00 – 14.00 Uhr (Mittagspause von mind. 45 Minuten) abends: 17.00 – 18.00 Uhr Aus der Differenz der vorgeschriebenen und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ergeben sich Zeitguthaben oder Zeitschulden (Gleitzeitsaldo). Zeitguthaben müssen grundsätzlich während der Gleitzeit kompensiert werden. Eine Kompensation während der Blockzeit ist höchstens im Rahmen von zwölf Tagen je Jahr zulässig; sie bedarf der vorgängigen Zustimmung der vorgesetzten Person. Die maximale Arbeitszeit eines Lernenden sollte 9 Std. pro Tag nicht überschreiten. Der maximale Gleitzeitsaldo beträgt 1 Tag. Der Gleitzeitsaldo ist jeweils Ende Lehrjahr auszugleichen. Ferien 5 Wochen (25 Arbeitstage) pro Lehrjahr. Die Ferien sind frühzeitig mit den Berufsbildnerinnen abzusprechen. Die Ferien müssen am Ende des Lehrjahres bezogen sein. Weiterbeschäftigung nach der Lehre Die Lernenden werden bis spätestens drei Monate vor Lehrabschluss darüber informiert, ob sie bei der Gemeinde Ennetmoos bis zum Eintritt in den Militärdienst oder bis zum Antritt einer Stelle bis maximal Ende Kalenderjahr weiterbeschäftigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeschäftigung. Eine Weiterbeschäftigung kommt nur in Frage, wenn die Leistungen im Betrieb als gut beurteilt wurden. Nicht bestandene LAP Es besteht kein Anrecht auf Lehrvertragsverlängerungen bei Nichtbestehen der LAP. Regelung für Kurse, Projektwochen und Sprachdiplome
*Für Sprachaufenthalte können während der gesamten Lehrzeit insgesamt maximal 2 Wochen als Arbeitszeit angerechnet werden. Voraussetzung für die Gewährung von bezahlten Abwesenheiten für Fremdsprachenaufenthalte sind gute oder mindestens durchschnittliche Zeugnisnoten im Fach Deutsch (mindestens 4.5). Wird diese Note nicht erreicht, muss zuerst ein Kurs in Deutsch besucht werden. Kleider Die Gemeindeverwaltung ist ein Dienstleistungsbetrieb mit Publikums- und Schalterbetrieb. Wir nehmen darauf Rücksicht und kleiden uns entsprechend. Unerwünscht sind insbesondere:
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| Hier finden Sie die Ausbildungsvorschriften im .pdf-Format. Ausbildungsrichtlinien_Lernende.pdf (78.7 kB) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||