Fristerstreckung Steuererklärung
Natürliche Personen haben ihre Steuererklärung jeweils vor dem 31. März einzureichen.
Via Internet kann eine Frist maximal bis 30. Juni verlängert werden, für weitere Fristerstreckung melden Sie sich bitte beim Gemeindesteueramt.
Für Selbständigerwerbende, Personen mit berufsmässigem Vertreter, sekundär Steuerpflichtige und Landwirte wird die Einreichefrist von Amtes wegen bis 30. Juni verlängert.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 041 618 20 00 | steueramt@ennetmoos.ch |