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Ausserordentliche Gemeindeversammlung

9. Apr. 2014, 20.00 Uhr

Ort

MZA St. Jakob
6372 Ennetmoos

Kontakt

Klaus Hess
mail@ennetmoos.ch

Informationen

Beschreibung
Teilrevision der Nutzungsplanung

Traktanden:
  1. Wahl der Stimmenzähler
  2. Antrag des Gemeinderates auf Zustimmung der Änderungen Zonenpläne Siedlung und Landschaft (Einzonung Löwengrube, Arrondierung Wohnzone ausserhalb Gestaltungsplanperimeter Gotthardli-Stalden, Umzonung Wohn- und Gewerbezone Windleten, Einzonung Gewerbezone Tal, Einzonung Zone für Sport- und Freizeitanlagen Windleten, Ausscheidung Sondernutzungszone Abbau und Ablagerung Chappelwald, Aufnahme geschützte und schutzwürdige Objekte, Aufnahme Naturobjekte, Ablösung Gefahrenprozess Talbach), der Änderungen des Bau- und Zonenreglements inkl. Anhang sowie der Änderungen des Verkehrsricht- und Fusswegplanes.
2.1. Orientierung
2.2. Beschlussfassung über die Einsprache des WWF Unterwalden
2.3. Beschlussfassung über allfällig eingereichte Abänderungsanträge
2.4. Zustimmung zur Teilrevision der Zonenpläne Siedlung und Landschaft sowie des Bau- und Zonenreglements
3. Antrag des Gemeinderates auf Zustimmung der Änderungen des Verkehrsrichtplanes
3.1. Orientierung
3.2. Beschlussfassung über die Einsprache des WWF Unterwalden
3.3. Beschlussfassung über allfällige Abänderungsanträge
3.4. Zustimmung zum Verkehrsrichtplan
4. Antrag des Gemeinderates auf Zustimmung der Änderungen des Fusswegplanes
4.1. Orientierung
4.2. Beschlussfassung über allfällig eingereichte Abänderungsanträge
4.3. Zustimmung zum Fusswegplan

HINWEIS ZUM VERFAHREN
• Abänderungsanträge von Aktivbürgern zu den Zonenplänen Siedlung und Landschaft sowie zum Bau- und Zonenreglement sind bis spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung schriftlich an den Gemeinderat einzureichen. An der Gemeindeversammlung können dazu keine Abänderungsanträge mehr eingereicht werden (Art. 82 Abs. 3 Baugesetz).
• Abänderungsanträge zum Verkehrsrichtplan können auch noch an der Gemeindeversammlung gestellt werden (Art. 50 Abs. 1 Gemeindegesetz).
• Abänderungsanträge zum Fusswegplan sind bis spätestens 7 Tage vor der Gemeindeversammlung schriftlich an den Gemeinderat einzureichen. An der Gemeindeversammlung können dazu keine Abänderungsanträge mehr eingereicht werden (Art. 21 Abs. 2 Fuss- und Wanderweggesetz).

Ab Dienstag 18. März 2014 liegen auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf:
• Zonenplan Siedlung (Einzonung Löwengrube, Arrondierung Wohnzone ausserhalb Gestaltungsplanperimeter Gotthardli-Stalden, Umzonung Wohn- und Gewerbezone Windleten, Einzonung Gewerbezone Tal, Einzonung Zone für Sport- und Freizeitanlagen Windleten, Ausscheidung Sondernutzungszone Abbau und Ablagerung Chappelwald, Aufnahme geschützte und schutzwürdige Objekte, Aufnahme Naturobjekte, Ablösung Gefahrenprozess Talbach)
• Zonenplan Landschaft (Änderungen siehe oben)
• Bau- und Zonenreglement, BZR (Wohn- und Gewerbezone, Zone für preisgünstigen Wohnraum, Zone für eingeschränktes Bauen, Sondernutzungszone Abbau und Ablagerung Chappelwald, Wildbäche / Murgänge, Gewässerraumzone, Mobilfunkanlagen, geschützte und schutzwürdige Objekte, Naturobjekte inkl. Anhang)
• Verkehrsrichtplan inkl. Koordinationsblätter (Erschliessung Löwengrube, Knotensanierung St. Josef, Radwegverbindung Löwengrube)
• Fusswegplan inkl. Koordinationsblätter (Fusswegverbindung Löwengrube)

Hinweis:
Die Orientierungsversammlung findet am Dienstag, 25. März 2014, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle St. Jakob, Ennetmoos statt.

Die Unterlagen können Sie hier herunterladen.
Voraussetzungen
Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Einwohner von Ennetmoos eingeladen.