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Begabungsförderung

Im Volksschulgesetz Art. 25 ist über die Begabungsförderung Folgendes zu lesen:  „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, die durch den ordentlichen Unterricht nicht genügend gefördert werden können und für die das Überspringen von Klassen nicht angezeigt ist, können in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung gefördert werden.“

Wie werden wir an der Schule Ennetmoos diesem Auftrag gerecht?

Im integrativen Sinn ist es uns wichtig, dass alle Kinder erfahren, dass jedes seine besonderen „Begabungen“ hat. Nicht immer liegen diese besonderen Fähigkeiten in den schulischen Fächern Rechnen, Schreiben und Lesen.

Nach Howard Gardner (1998) gibt es neben der mathematischen und sprachlichen Begabung auch noch weitere. Dies sind die körperlich-kinästhetische, die musische, die räumlich visuelle, die naturalistische, die interpersonale und die intrapersonale Begabung.

Von der ersten Klasse an bis zur Mittelstufe 2 sollen die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit erhalten, ihren besonderen Begabungen nachzuspüren. Zusammen mit den Schulischen Heilpädagoginnen planen die Klassenlehrpersonen spezielle Zeitgefässe dafür. Auf der Unterstufe nennen wir diese Angebote „Vertragsarbeit“, auf der Mittelstufe 1 „Freie Tätigkeit“ und auf der Mittelstufe 2 „Projektarbeit“.

Das Ziel dieser Stunden ist auf jeder Stufe das gleiche: Ich plane möglichst selbständig eine Arbeit, die ich gerne mache. Ich führe sie durch und ich reflektiere. Altersangepasst werden die Arbeiten den Mitschülern und Mitschülerinnen präsentiert und es gibt eine schriftliche Verarbeitung.

Fachlehrerinnen Begabungsförderung:

Unterstufe Nina Uebersax
Mittelstufe 1 Brigitte Amstad
Mittelstufe2 Nicole Kipfer
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