Kopfzeile

Inhalt

Baubewilligungsverfahren

Ihre Baugesuchsunterlagen nehmen wir am Schalter der Gemeindeverwaltung zu Handen der Baukommission entgegen. Bei Unklarheiten geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Die Gesuchsteller haben für in der Gefahrenzone 1 und 2 liegende Bauvorhaben im Baugesuch die örtliche Gefährdung aufzuzeigen und den fachlich korrekten Nachweis der Prozesse und Schutzmassnahmen zu erbringen. Idealerweise sind die Schutzmassnahmen mit der Nidwaldner Sachversicherung und der Fachkommission für Naturgefahren vorgängig abzusprechen.

Ordentliches Baubewilligungsverfahren
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen werden in der Regel im ordentlichen Verfahren mit Publikation im Amtsblatt behandelt. Das Gleiche gilt auch für alle Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone.

Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Bei Bauten und Anlagen, die offensichtlich keine privaten Interessen Dritten und keine wesentlichen öffentlichen Interessen berühren, kann der Gemeinderat ein vereinfachtes Baugesuch gestatten. Das Gleiche gilt für zeitlich befristete Bauten und Anlagen sowie bei Bauten, deren Baukosten unter Fr. 50'000.- veranschlagt sind.


Das Baugesuchsformular kann hier heruntergeladen und ausgefüllt werden. Zum öffnen und ausfüllen des Formulares benötigt man den Snapform-Viewer, welcher kostenlos heruntergeladen werden kann.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download