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Schulkommission

Die Schulkommission trägt die Verantwortung über die Schule. Sie besteht aus vier Mitgliedern. Die Schulkommission erfüllt die ihr durch Gesetz und Gemeindeordnung übertragenen Aufgaben. Sie ist für alle Massnahmen zuständig, deren Anordnung nicht anderen Organen übertragen ist. Sie ist unter anderem für die Wahl, Anstellung und Entlassung der Schulleitung, der Lehrpersonen und weiteren im Schulbereich tätigen Fachpersonen zuständig. Sie legt die Pensen im Rahmen des Budgets, die Klassenorganisation sowie die Zuteilung der Lehrpersonen zu einzelnen Schulhäusern und Klassen fest. Sie führt Aufsicht über den Schulbetrieb und stellt die Qualitätssicherung und Schulentwicklung sicher. Die Schulkommission delegiert Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an die Schulleitung.

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