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Stammgeschlechter von Ennetmoos

Beim Familiennamen steht jeweils die Angabe "Landleute von Nidwalden" oder "Alte Landleute in Nidwalden". Das bedeutet folgendes: Vor der Gründung des Bundesstaates 1848 gab es keine allgemeine Niederlassungsfreiheit, man konnte nicht einfach umziehen und am neuen Wohnort die vollen Bürgerrechte geniessen. Bürgerrechte hatte man nur dort, wo man zu den Bürgern - oder eben zu den Landleuten - gehörte. Nur Landleute von Nidwalden konnten also an der Nidwaldner Landsgemeinde teilnehmen, nur Ürtegenossen hatten das Wahlrecht in ihrem Dorf bzw. in ihrer Ürte (die heutigen politischen Gemeinden gab es noch nicht).

Wenn also "Landleute von Nidwalden" beim Namen steht, hat diese Familie irgendwann in der frühen Neuzeit das Nidwaldner Landrecht erworben - was sehr teuer war. Das Datum des Erwerbs ist oft mit der ersten Nennung des Namens in Nidwalden identisch.

"Alte Landleute in Nidwalden" waren ganz bestimmte Geschlechter, die seit alters her (d.h. irgendwann seit dem Mittelalter) in Nidwalden und in Obwalden das Landrecht besassen, also in beiden Orten Landleute waren. Diese Geschlechter durften in Obwalden und in Nidwalden an der Landsgemeinde teilnehmen und hatten in beiden Orten viele Sonderrechte. Entsprechend privilegiert waren diese Familien. Dies führte natürlich zu Missgunst, und Ob- und Nidwalden stritten sich während Jahrhunderten darum, welche Geschlechter eigentlich zu den alten Landleuten zählten....

Die Wappenbilder und Informationen zu den Stammgeschlechter der Gemeinde Ennetmoos wurden vom Staatsarchiv zur Verfügung gestellt und stehen unter dem Copyright vom Staatsarchiv Nidwalden.

Weitere Informationen zu den Stammgeschlechtern von Ennetmoos stammen aus dem Buch ENNETMOOS. Das Buch kann man auf der Gemeindeverwaltung Ennetmoos einsehen.

Hier sehen Sie eine Übersicht der Stammgeschlechter von Ennetmoos.

Amstutz
Amstutz
Barmettler
Barmettler
Filliger
Filliger
Fluri
Fluri
Kaiser
Kaiser
Waser
Waser
von B?ren
von Büren
Z'Rotz
Z'Rotz