Feuerwehraushebung und Einteilung 2026
Gemäss Art. 30 des Brandschutz- und Feuerwehrgesetzes Nidwalden (BFG, NG 613.1) beginnt die Feuerwehrpflicht am 1. Januar desjenigen Jahres, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird. Demzufolge beginnt für Frauen und Männer des Jahrgangs 2006 die Feuerwehrpflicht am 1. Januar 2026.
Die Aushebung für den Feuerwehrdienst des Jahrgangs 2006 findet in der Gemeinde Ennetmoos an folgendem Datum statt:
Donnerstag, 25. September 2025, 19.00 Uhr im Feuerwehrlokal, Eimatt 6, Ennetmoos.
Die Aushebung dauert ca. 45 - 60 Minuten.
Wer an der Aushebung wegen Krankheit oder Unfall nicht teilnehmen kann, hat gemäss § 16 Abs. 3 der Brandschutz- und Feuerwehrverordnung ein ärztliches Zeugnis an den Feuerwehrkommandanten, Werner Liem, wernerliem@hotmail.com, zu senden. Gesuche um Befreiung vom Feuerwehrdienst sind schriftlich und begründet bei Werner Liem einzureichen (§ 17 BFV).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Aushebung wird gestützt auf Art. 49 Ziff. 2 BFG sowie Art. 24 Abs. 2 des Feuerwehrreglements Ennetmoos mit einer Ordnungsbusse von CHF 150.00 geahndet.