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Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden

10. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit wird die Waldbrandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden derzeit als gross (Stufe 4) eingestuft.

Es ist auf dem Gebiet des Kantons Nidwalden verboten:

  • im Wald und Waldesnähe (50 m) Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie selbst mitgebrachte Holz- und Kohle-Grills;
  • Feuerwerkskörper aller Art abzubrennen, davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mind. 200 m;
  • Höhenfeuer zu entzünden;
  • brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen;
  • das Steigenlassen von Heissluftballons, "Himmelslaternen" und dergleichen, welche durch offenes Feuer angetrieben werden.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. 

Wir danken der Bevölkerung für das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder unter waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie auf den App's Wetter-Alarm und MeteoSwiss.

 

Zugehörige Objekte

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Medienmittteilung gemeinsam OW +NW Stufe 4 (PDF, 87 kB) Download 0 Medienmittteilung gemeinsam OW +NW Stufe 4
Feuerverbot NW Stufe 4 Allgemeinverfügung (PDF, 94 kB) Download 1 Feuerverbot NW Stufe 4 Allgemeinverfügung