Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Schweizer Staatsangehörige
Bitte melden Sie den Wegzug innert 14 Tagen bequem und zu jeder Tageszeit via eUmzugCH.
Falls Sie eUmzugCH nicht nutzen können oder möchten, ist die persönliche Abmeldung am Schalter notwendig. Bringen Sie ihren Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mit, damit wir Ihnen die hinterlegten Schriften (Heimatschein) aushändigen können. Für die Abmeldung benötigen wir die Wegzugsadresse inkl. Wegzugsort.
Wegzüge ins Ausland müssen zwingend am Schalter des Einwohneramtes gemeldet werden. Wir bitten Sie, sich mindestens zwei Wochen vor der Ausreise mit uns in Verbindung zu setzen.
Ausländische Staatsangehörige:
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung persönlich am Schalter (mit Ausländerausweis) oder erfassen Sie den Wegzug über die Online-Plattform eUmzugCH.
Allgemeine Hinweise:
Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.
Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Wilstrasse 1, 6371 Stans-Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.
Hundehalter / Hunderhalterin
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS.