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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Schweizer Staatsangehörige
Ab dem 1. Juni 2021 können Sie den Wegzug bequem von zuhause und zu jeder Tageszeit via eUmzugCH melden. Die Meldung hat innert 14 Tagen, ab effektiven Wegzug aus Ennetmoos, zu erfolgen.

Falls Sie eUmzugCH nicht nutzen können oder möchten, ist die persönliche Abmeldung am Schalter notwendig. Bringen Sie den Schriftenempfangsschein und einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mit, damit wir Ihnen die hinterlegten Schriften (Heimatschein) aushändigen können. Für die Abmeldung benötigen wir die Wegzugsadresse inkl. Wegzugsort.

Wegzüge ins Ausland müssen zwingend am Schalter des Einwohneramtes gemeldet werden. Wir bitten Sie, sich mindestens zwei Wochen vor der Ausreise mit uns in Verbindung zu setzen.

Ausländische Staatsangehörige:
Bitte melden Sie sich beim Amt für Migration, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans ab. Die Abmeldung erhalten wir dann direkt vom Amt für Migration. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Allgemeine Hinweise:
Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Wilstrasse 1, 6371 Stans-Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Hundehalter / Hunderhalterin 
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. 

Preis

kostenlos

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