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Einbürgerungsverfahren

Über die Erteilung beziehungsweise die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes entscheidet:

  1. der Gemeinderat bei Gesuchen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie unmündigen Ausländerinnen und Ausländern;
  2. die Gemeindeversammlung in einer Urnenabstimmung bei Gesuchen von mündigen Ausländerinnen und Ausländern, sofern ein Ablehnungsantrag gestellt wird.


Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem amtlichen Formular zusammen mit den Gesuchsunterlagen (siehe Merkblätter) an die folgende Adresse zu richten:

Zivilstandsamt und Bürgerrecht, Marktgasse 3, Postfach 1244, 6370 Stans


Auf Stufe der Gemeinde wird das Verfahren bis zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Internetseite vom Bürgerrechtsdienst

Preis

gemäss Gebührentarif Bürgerrechtsgesetz