Meldungen für Veranstaltungen gemäss Schall- und Laserverordnung
Die Schall- und Laserverordnung (SLV) soll das Publikum von Veranstaltungen vor hohen Schallpegeln und gefährlichen Laserstrahlen schützen. Sie gilt für Veranstaltungen, bei denen elektronisch verstärkter Schall oder Laser eingesetzt werden.
Die Veranstalter sind verpflichtet, Anlässe mit elektronisch verstärktem Schall gemäss Schall- und Laserverordnung SLV ab einem Stundenpegel von 93 dB(A) zu melden.
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