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Merkblatt für ausländische Staatsangehörige Zuzug / Umzug innerhalb der Gemeinde / Wegzug

Zuzüge, Wegzüge und Umzüge innerhalb der Gemeinde sind innerhalb von 14 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Die Meldung kann persönslich oder via eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfolgen.

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Datum
1. April 2025

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Merkblatt für ausländische Staatsangehörige Zuzug, Umzug, Wegzug (PDF, 72 kB) Download 0 Merkblatt für ausländische Staatsangehörige Zuzug, Umzug, Wegzug

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