Formular Gesuch um Absenz
Die Klassenlehrperson ist berechtigt, Ihr Kind bis zu zwei zusammenhängenden Halbtagen vom Unterricht zu dispensieren. Das begründete Gesuch für solche Kurzabsenzen ist mittels Formulars rechtzeitig der Klassenlehrperson abzugeben. Ab zwei zusammenhängenden Tagen liegt der Zuständigkeitsbereich bei der Schulleitung.
Begründete Kurzurlaube sind auch unmittelbar vor oder nach den Ferien möglich. Seitens der Schule möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass dieser Zeitpunkt zwar günstig erscheinen mag, Sie aber dem Kind damit das spezielle Erlebnis des gemeinsamen Schulschlusses resp. Schulstarts vorenthalten. Wir empfehlen Ihnen daher von dieser Möglichkeit nur in besonderen und notwendigen Situationen Gebrauch zu machen.
Absenzgesuche bis zu einer Woche bewilligt die Schulleitung. Anschliessend liegt die Kompentenz bei der Schulkommission.
Absenzgesuche für länger dauernde Urlaube müssen durch die Erziehungsberechtigten mindestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Abwesenheit schriftlich und begründet bei der Schulleitung beantragt werden.
Begründete Kurzurlaube sind auch unmittelbar vor oder nach den Ferien möglich. Seitens der Schule möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass dieser Zeitpunkt zwar günstig erscheinen mag, Sie aber dem Kind damit das spezielle Erlebnis des gemeinsamen Schulschlusses resp. Schulstarts vorenthalten. Wir empfehlen Ihnen daher von dieser Möglichkeit nur in besonderen und notwendigen Situationen Gebrauch zu machen.
Absenzgesuche bis zu einer Woche bewilligt die Schulleitung. Anschliessend liegt die Kompentenz bei der Schulkommission.
Absenzgesuche für länger dauernde Urlaube müssen durch die Erziehungsberechtigten mindestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Abwesenheit schriftlich und begründet bei der Schulleitung beantragt werden.
Informationen
- Datum
- 26. Februar 2019