Massnahmen gegen die Ausbreitung des Japankäfers
Im grenznahen Gebiet des Kantons Luzern wurde der Japankäfer nachgewiesen. Aufgrund dieser Funde hat der Kanton Nidwalden eine Pufferzone ausgeschieden. Davon betroffen ist auch ein kleiner Teil der Gemeinde Ennetmoos.
Schutzmassnahmen ab 6. August 2026
Vom 6. August bis 30. September 2026 gelten in der Pufferzone besondere Vorschriften für den Umgang mit Pflanzenmaterial aus der Grünpflege. Ziel der Massnahmen ist es, eine Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern.
Folgende Bestimmungen sind zu beachten:
- Pflanzenmaterial aus der Grünpflege darf die Pufferzone grundsätzlich nicht verlassen.
- Ausgenommen sind unter anderem getrocknetes Pflanzenmaterial sowie auf höchstens 5 cm gehäckseltes Pflanzenmaterial, sofern dieses insektensicher transportiert wird.
- Die ordentliche Grüngutentsorgung der Gemeinde bleibt weiterhin gewährleistet.
So wird der Japankäfer erkannt:
- rund 1 bis 1.5 Zentimeter gross
- metallisch grüner Kopf und Halsschild
- kupferfarbene Flügeldecken
- fünf weisse Haarbüschel auf jeder Körperseite sowie zwei weitere am Hinterleib
- Flugzeit von Juni bis September
Bei einem Verdacht gilt:
- Käfer möglichst einfangen und unschädlich machen (z. B. durch Einfrieren)
- Foto des Käfers erstellen
- genauen Fundort festhalten
- wenn möglich die Wirtspflanze kennzeichnen/notieren
- Funde umgehend dem Pflanzenschutz des Kantons Nidwalden unter landwirtschaft@nw.ch oder Telefon +41 41 618 40 40 melden
Mit einer Kontrolle von Fahrzeug und Gepäck nach der Ferienrückkehr sowie dem Melden verdächtiger Funde kann die Bevölkerung einen grossen Beitrag leisten um die Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern.
Zugehörige Objekte
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| Medienmitteilung Massnahmen Japankäfer (PDF, 44 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Massnahmen Japankäfer |
| Massnahme Entsorgung Grüngut (PDF, 191 kB) | Download | 1 | Massnahme Entsorgung Grüngut |