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Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen und für Vorsorgeaufträge

Seit 1. Januar 2019 sind im Kanton Nidwalden die Gemeinden zuständig für die Hinterlegungsstelle von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) und von Vorsorgeaufträgen.


Gestützt auf das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB, NG 211.1) sind die Wohnsitzgemeinden für die rechtmässige Entgegennahme, Aufbewahrung und Herausgabe dieser Dokumente zuständig und verantwortlich. Bei der Gemeindeverwaltung Ennetmoos wird die Hinterlegungsstelle bei der Kanzlei geführt. Die hinterlegten Dokumente werden im Einwohnerregister der betroffenen Person vermerkt.

 

Preis

60.00

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_Hinterlegungsstelle.pdf (PDF, 37.06 kB) Download 0 Merkblatt_Hinterlegungsstelle.pdf
Vertretungsvollmacht.pdf (PDF, 98.98 kB) Download 1 Vertretungsvollmacht.pdf
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