Kopfzeile

Inhalt

Merkblatt für ausländische Staatsangehörige Zuzug / Umzug innerhalb der Gemeinde / Wegzug

Zuzüge, Wegzüge und Umzüge innerhalb der Gemeinde sind innerhalb von 14 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Die Meldung kann persönslich oder via eUmzugCH erfolgen.

Informationen

Datum
1. April 2025

Dokumente

Name
Merkblatt für ausländische Staatsangehörige Zuzug, Umzug, Wegzug (PDF, 72.44 kB) Download 0 Merkblatt für ausländische Staatsangehörige Zuzug, Umzug, Wegzug

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon